Altholz Teil 2: Recycling nach neuen Regeln

Altholzverarbeitung nach heutigem Standard

Die derzeit geltende Altholzverordnung wird überarbeitet und novelliert. Die Politik sieht die Notwendigkeit einer Novelle, da die bisherige Verordnung, die seit 2002 in Kraft ist, den aktuellen Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft nicht mehr entspricht. Im Schwerpunkt zielen die Veränderungen vor allem darauf ab, mehr unbehandeltes Holz der Altholzklasse A1 wieder in den Stoffkreislauf zu bringen, statt es thermisch zu verwerten. Die Novelle umfasst noch weitere Veränderungen, die die Verwertung von Altholz näher der Praxis anpassen.

In der bislang geltenden Altholzverordnung werden die Überschreitungen der Grenzwerte für Schadstoffe per Mittelwert bestimmt. Dies soll sich durch die Novelle der Verordnung ändern. „Im Mittelwert beeinflussen Ausreißer, also kleinere Mengen mit sehr hohen Schadstoffwerten, den Gesamtwert, ohne die tatsächliche Belastung der Altholzprobe qualitativ korrekt zu repräsentieren. Künftig soll der Median zugrunde gelegt werden“, so Michalski. Wenn die untersuchte Stichprobe mit Ausreißern verunreinigt ist, ist der Median präziser, da er weniger empfindlich gegen Ausreißer ist. Ein Beispiel: Die Länge von neun PKW und einem LKW werden gemittelt. Da liegt der Mittelwert aufgrund des viel längeren LKW deutlich über der üblichen Länge eines PKW. Beim Median wird berücksichtigt, dass nur ein Fahrzeug aus dieser Gruppe wesentlich länger ist und die anderen neun eine geringere Durchschnittslänge haben. Daher liegt bei diesem Beispiel der Median deutlich niedriger als der Mittelwert.

Holz und Kaskadennutzung

Für die Minimierung der Folgen des Klimawandels nimmt Holz als Baumaterial eine wichtige Rolle ein. Nachhaltig genutzte Wirtschaftswälder, in denen ebenso viel Holz entnommen wird wie nachwächst, sind natürliche CO2-Speicher, da der Baum den der Atmosphäre entzogenen Kohlenstoff im Holz einlagert. Der Rohstoff Holz leistet daher bei langfristiger Verwendung, insbesondere durch eine Kaskadennutzung, einen Beitrag zur Kohlenstofffixierung. Unter dem Begriff „Kaskadennutzung“ wird die Mehrfachverwendung eines Rohstoffes über mehrere Stufen hinweg verstanden. Holz sollte, wenn möglich, in einem ersten Schritt stofflich genutzt werden. Im Jahre 2012 wurden rund 52,3 Mio. Kubikmeter Holz in Deutschland eingeschlagen. Im Jahre 2010 betrug das Altholz-Handelsaufkommen 8,1 Mio. Tonnen, wovon 9 Prozent innerbetrieblich genutzt wurden. Rund ein Fünftel des Altholzes geht an Altholzaufbereiter und gut drei Viertel werden direkt an die Endverwerter verkauft. Der Vertrieb über die Entsorgungsbetriebe an Endverwerter erfolgt vor allem an inländische Abnehmer. Aus dem deutschen Entsorgungssystem gehen 19 Prozent des Altholzes in die Spanplattenindustrie und 78 Prozent in die energetische Verwertung.

„Der Entwurf zur Novelle enthält viele praxisnahe Beispiele“, sagt auch Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), im Interview mit dem „Holz-Zentralblatt“. Als Beispiel verweist Uffmann auf den vom Bundesumweltministerium in Aussicht gestellten Wegfall der Chargenhaltung. Diese Pflicht, eine Menge von 500 Megagramm erst nach einer Analyse für die Verwertung freizugeben, stellt vor allem kleinere Altholzaufbereiter vor große praktische Probleme, wenn sie künftig der Verpflichtung zur stofflichen Verwertung folgen wollen. Die hierfür notwendigen Lagerflächen stünden bei vielen mittelständischen Unternehmen kaum zur Verfügung. Die bisherige Wiederverwertungsquote von 10 Prozent soll durch die geplante Novelle auf das Vierfache ansteigen. Hintergrund ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das einer Wiederverwendung grundsätzlich Vorrang vor der thermischen Verwertung einräumt.

Belastung und Klassifizierung

Die Schadstoffbelastung von Altholz rührt teilweise aus den Beschichtungen oder Holzschutzmitteln her, teils auch von der gewerblichen Nutzung. In der Verordnung werden vier Altholzklassen unterschieden:

Für A4-Altholz muss zusätzlich die Lagerfläche mit AWSV-Böden zum Abwasserschutz versehen werden und die Lagerfläche überdacht sein.

Die Novelle der Altholzverordnung zielt darauf ab, mehr unbehandeltes Holz der Altholzklasse A1 wieder in den Stoffkreislauf zu bringen.

In der Altholzverordnung werden Schwermetalle, Halogene, PCB und PCP zugrunde gelegt, um die Schadstoffklasse festzulegen. „Es hängt sehr stark von der Verwendung und dem Einsatz bei den jeweiligen Kunden ab, wie belastet das angelieferte Holz ist“, weiß Christian Michalski aus Erfahrung.

Novellierung und Wirtschaftlichkeit

Selbstverständlich wäre es künftig möglich, aus dem derzeit gemischten Altholz der Klassen A2I und A3 mittels Sortiertechniken sauberes Altholz aus den verunreinigten Chargen zu isolieren und dem Recycling zuzuführen. Doch ist das wirtschaftlich? Denn für den zusätzlichen Sortieraufwand muss in Personal und Technik investiert werden, es wird zusätzlicher Platz benötigt, um Altholz für den jeweiligen Verwertungszweck getrennt zu lagern. Ohnehin ist der Aufwand für A4-Altholz bereit jetzt hoch: Für A4-Altholz muss zusätzlich die Lagerfläche mit AWSV-Böden zum Abwasserschutz versehen werden und die Lagerfläche überdacht sein, um einen Austrag der Schadstoffe durch Regen in die Kanalisation zu verhindern.

Chargenhaltung und die Probenanalyse, mit der dann die Schadstoffgehalte bestimmt werden, schlagen sich auf die Altholzaufbereitungskosten nieder. Letztlich werden diese höheren Kosten dann vom entsorgenden Kunden gezahlt werden müssen. Einige politische Bestrebungen sind widersprüchlich. So soll beim Altholz – das immer eine vorherige Nutzung hatte – mit der Novelle ein größerer Zwang zur stofflichen Verwertung eingeführt werden.

Denn einerseits werden erneuerbare Energien gefördert – eben aus Biomasse-Kraftwerken, aus der Wind- und Solarenergie. Andererseits ist die Novelle ausschlaggebend dafür, dass künftig viele Biomassekraftwerke ihre Rentabilität überprüfen müssen. Ebenso widersprüchlich ist auch, dass Pelletheizungen in Privathaushalten gefördert werden, während man bestrebt ist, 40 Prozent des Altholzes wiederzuverwerten. „Hier muss aus unserer Sicht noch einmal nachgebessert werden, damit wir tatsächlich dem Kreislauf Rechnung tragen – unter realistischen Bedingungen“, sagt Michael Wieczorek, Landessprecher des BDE in NRW.

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