Lobbe-Haveriemanagement

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die jeweiligen veröffentlichten Webseiten der Unternehmen der Lobbe-Unternehmensgruppe.

Die Lobbe-Unternehmensgruppe ist bemüht, das Webportal im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit 2019/882 (European Accessibility Act, kurz: EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Verordnungen legen fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben bzw. angeboten und erbracht werden müssen.

Zu der barrierefreien Ansicht gelangen Sie über folgenden Hinweis Botton:

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Überprüfung der Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer am 15.07.2025 abgeschlossenen Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Folgende Bereiche sind derzeit noch nicht barrierefrei:

Die Beseitigung dieser benannten Mängel ist für Dezember 2025 geplant. Die Verzögerung entsteht aufgrund eines technisch notwendigen Upgrades des Content-Management-Systems, das zunächst von unserem technischen Dienstleister erfolgen muss.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt und bisher noch nicht aktualisiert.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit:

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von verwaltung.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular!

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder auch per E-Mail kontaktieren:

Lobbe Holding GmbH & Co KG
Bernhard-Hülsmann-Weg 2
D-58644 Iserlohn

Telefon: +49 2371 888- 0
E-Mail: info@lobbe-holding.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Die Seite ist über folgenden Pfad aufrufbar: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter folgender E-Mail- Adresse:

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

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Wichtige Rufnummern

SERVICERUFNUMMER

+49 2371 4340

ROHRREINIGUNG & ABFLUSSSERVICE

+49 800 00 562 23

ÖLWEHR, ÖLALARM & HAVARIEN

+49 1805 600 500