Türmen sich bei Ihnen auch die gelben Säcke?

Nutzen Sie unsere Behälter zur Lagerung von gelben Säcken.

Unsere Behälter eignen sich zur Lagerung und zum Transport von gelben Säcken. Egal ob im privaten Haushalt, im Sportverein, in der Schule oder im Unternehmen. Oftmals türmen sich die gelben Säcke bis zum nächsten Abholtermin. Mit unseren Einlagerungsbehältern bieten wir Ihnen die perfekte Lösung für die Lagerung Ihrer gelben Säcke bis zur nächsten Abfuhr.

Ihre Vorteile

Wir bieten Ihnen mit dem Einlagerungsbehälter, mit 240 Liter Fassungsvermögen, eine gute Möglichkeit, Ihre gelben Säcke bequem und sauber aufzubewahren. Die Miete für den Behälter beläuft sich auf 20,99 Euro (inkl. MwSt.) pro Jahr.

Bestellformular




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Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt mit Datum der Vertragsunterschrift für den Auftraggeber ausschließlich die Bereitstellung sämtlicher in (2) aufgeführter Behälter.

1.  VERTRAGSPFLICHTEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und ordnungs-/vereinbarungsgemäßen Befüllung der mietweise zur Verfügung gestellten Behältnisse.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Entsorgung der in (2) aufgeführten Abfälle auf der Grundlage der jeweils geltenden abfallrechtlichen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen durchzuführen.

2. VERGÜTUNGEN

Die Preisangaben verstehen sich brutto inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt via SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Im Falle des Verzuges ist der ausstehende Betrag mit einem Zinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen.

Die Jahresmiete wird mit der Januarabrechnung eines jeden Jahres eingezogen. Unterjährig aufgestellte Einlagerungsbehälter werden mit einer anteiligen, auf volle Monate aufgerundeten Jahresmiete belastet. Die Mietkosten werden nach der erfolgten Aufstellung eingezogen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung jederzeit anzupassen, wenn durch Gesetzesänderungen, Änderungen von Verordnungen oder anderen untergesetzlichen Regelwerken, neu begründete oder veränderte Steuern, Abgaben, Gebühren, durch ordnungs- bzw. aufsichtsbehördliche Anordnungen oder durch eine Änderung der Rechtsprechung für die Bestimmung der Vergütung in diesem Vertrag nicht unwesentliche Auswirkungen auftreten. Die angepasste Vergütung gilt anteilig ab dem 01. des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Veränderung eingetreten ist.

Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie bei einer Entwendung der Behältnisse haftet der Auftraggeber.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Datenschutzbestimmungen. Die aktuell gültigen Fassungen können unter www.lobbe.de/service/downloads/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ und www.lobbe.de/datenschutz eingesehen werden.
Darüber hinaus gelten für die Bereitstellung der Lobbe Einlagerungsbehälter für gelbe Säcke die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen:
Die Nutzung der Einlagerungsbehälter für gelbe Säcke ist nur für Privathaushalte und haushaltsähnliche Anfallstellen gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG zulässig.

Der Einlagerungsbehälter für gelbe Säcke darf nur mit den offiziell verfügbaren gelben Säcken der Abfuhrregion befüllt und muss am Abfuhrtag – analog zu den gelben Säcken – am üblichen Bereitstellungsplatz abgestellt werden. Eine lose Befüllung mit Leichtverpackungen ist nicht zulässig.

Behälter oder gelbe Säcke, die eine Fehlbefüllung aufweisen, werden von der Abfuhr ausgeschlossen. Ausgeschlossene Behälter dürfen nach Beseitigung der Fehlbefüllung bei der nächsten Abfuhr wieder bereitgestellt werden.

3. INKRAFTTRETEN, LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Diese Vereinbarung tritt mit dem oben genannten Datum in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Sie bedarf der Schriftform.

Erfolgt im Vertragsgebiet im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung zwischen den Dualen Systemen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Umstellung bei der Erfassung von Leichtstoffverpackungen vom gelben Sack zur gelben Tonne/Wertstofftonne, so endet diese Bereitstellungsvereinbarung mit Wirkung zum Stichtag der Systemumstellung. Vorab eingezogene Mietzahlungen werden anteilig erstattet.

Die Vereinbarung erlischt ebenfalls bei Inkrafttreten eines Verbots zur Nutzung von Einlagerungsbehältern für gelbe Säcke oder dem Verlust des Sammelauftrags für Leichtverpackungen im Vertragsgebiet für den Auftragnehmer. In diesen Fällen erfolgt ein Abzug des Behälters samt ggf. anteiliger Erstattung der eingezogenen Mietkosten zum Stichtag des Inkrafttretens des Verbots bzw. des Auftragsverlustes für den Auftragnehmer.