Seit dem 01.01.2021 werden Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit einem CO₂-Preis belegt. Wer diese Brennstoffe in Verkehr bringt oder liefert, muss sogenannte Emissionsrechte in Form von Zertifikaten kaufen. Hintergrund ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Emissionshandel in den Sektoren Verkehr und Wärme bildet.
Künftig soll die Bepreisung von CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen auch auf Kohle- und Abfallbrennstoffe angewendet werden. Die Bundesregierung plant die Umsetzung ab Januar 2023.
Derzeit wird der Regierungsentwurf durch Bundesrat und Bundestag geprüft. Sollte tatsächlich ein CO₂-Preis auf die Verbrennung von Abfällen erhoben werden, ist mit einem Anstieg der Entsorgungskosten im kommenden Jahr zu rechnen.
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