DICHTHEITSPRÜFUNG KANAL UND GRUNDLEITUNGEN
Hausanschluss-Prüfung nach § 61 Landeswassergesetz NRW
Mit Lobbe hat jeder Grundeigentümer einen kompetenten Ansprechpartner für alle Gewerke. Das garantiert eine zügige und gute Abwicklung der Arbeiten. Für den privaten Hausanschluss („Dichtheitsprüfung“) gilt in der Regel folgende Vorgehensweise: Reinigung des Anschlusses bis zum städtischen Hauptanschluss sowie nachfolgend Untersuchung mit einer Kamera auf Schäden. Gibt die Kamerabefahrung keinen hundertprozentigen Aufschluss über die Dichtheit des Kanals, wird im Nachgang mit Wasser oder Luft geprüft. Werden dann Schäden festgestellt, saniert Lobbe sie mit einem geeigneten Verfahren (Inversions-Inliner, Partliner, Muffenverpressung).

Kanaldichtheitsprüfung nach DIN
Im Sinne des Umweltschutzes sind Dichtheitsprüfungen unverzichtbare Kontrollen und Pflichtmaßnahmen vor Sanierungsarbeiten sowie vor Inbetriebnahme neu verlegter Kanäle. Lobbe prüft in begehbaren wie nicht begehbaren Strecken entweder mit Wasser oder Luft nach DIN 1986, Teil 30, oder DIN EN 1610. Je nach Verfahren wird mit Druckmanometern, Drucksensoren oder Wassersäule getestet.
Muffenprüfung
Muffenverbindungen sind permanenten mechanischen und wasserhydraulischen Einflüssen besonders stark ausgesetzt. Obwohl sich das restliche Kanalnetz durchaus noch im einwandfreien Zustand befinden kann, treten Infiltration und Exfiltration durch Rissschäden und Undichtigkeiten an Muffenverbindungen häufiger auf als gemeinhin angenommen wird. Mittels Druckprüfung, TV-Inspektion und Begehung diagnostiziert und protokolliert Lobbe die Beschaffenheit von Muffenverbindungen. Diese Kontrollen geben Aufschluss darüber, ob aktuelle Defekte vorliegen oder sich entstehende abzeichnen. Schäden können mit entsprechenden Verfahren saniert werden.





