ZEITFENSTER BIS ZU DEN PFLICHTSTARTS

Die Uhr tickt

Der Gesetzgeber lässt allen bis zum endgültigen Startschuss angemessenen zeitlichen Spielraum. Derzeit läuft die Vorbereitungsphase. Sie endet für alle, die mit gefährlichen Abfällen umgehen und mit Einzelentsorgungsnachweisen arbeiten müssen, definitiv am 1. April 2010. Die Teilnahme am eANV und die Registerführung ist ab diesem Datum Pflicht. Wer was und wann mit welchem Abfall getan hat, wird dann nicht mehr in Papierform, sondern in einer digitalen Datenwelt verwaltet.

Bitte berücksichtigen Sie insbesondere, dass die Führung des elektronischen Registers ab 1. April 2010 zur Pflicht wird.

Für Abfallerzeuger und -beförderer wird es dann am 1. Februar 2011 absolut ernst mit der elektronischen Signatur der Begleitdokumente.

Damit alle die gleiche elektronische Sprache sprechen, haben Fachleute so genannte „Schnittstellen“ definiert. Sie garantieren, dass unterschiedliche Softwareplattformen am Ende des Tages solche Daten liefern, die von der ZKS und den Abfallregistern sowie den Behörden verarbeitet werden können.

Das Thema Abfall wird also komplett gläsern. Das ist begrüßenswert, weil wir zu den Unternehmen zählen, denen seit jeher ein stets ordnungsgemäßer Umgang gerade mit gefährlichen Abfällen bescheinigt wird. Wir arbeiten zuverlässig und beraten seriös. Auch beim eANV.

DER LOBBE-ZEITPLAN

  • Ab voraussichtlich 1.07.2009 Produk- tivschaltung der ZKS.
  • Im 3. Quartal 2009 Einbindung erster Kunden in den Testbetrieb.
  • Im 4. Quartal 2009 Start des Lobbe-eANV-Kundenportals.
  • Bis 31.12.2009 Ausstattung der Lobbe-Fahrzeuge mit mobilen Geräten.
  • Bis 31.03.2010 freiwillige elektronische Nachweis- führung mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
  • Ab 01.04.2010 verbindliche Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für Erzeuger, Beförderer und Entsorger, dabei müssen Entsorger und Behörden elektronisch signieren.
  • Ab 01.02.2011 müssen auch Erzeuger und Beförderer elektronisch signieren.