EANV
EANV - Das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren
Lobbe informiert umfassend
Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist ein komplexes Thema, das alle Beteiligten mit einer Fülle neuer Gesichtspunkte konfrontiert. Wir stellen auf unserer Homepage alle notwendigen Informationen bereit, die speziell für Abfallerzeuger eine wesentliche Rolle spielen.
Das Lobbe-eANV-Kundenportal
Lobbe bietet seinen Kunden ein ausgereiftes funktionales System mit kompletter eANV-Abwicklung und gesetzlich vorgeschriebe- ner Registerführung. Das Lobbe-Kundenportal hat Hand und Fuß, entlastet Sie spürbar. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig gefährliche Abfälle erzeugen oder nur sporadisch. Mehr
Lobbe macht das eANV mobil
Für unsere Kunden wollen wir den Umgang mit dem elektronischen Nachweis so einfach wie möglich machen. Daher haben wir uns als erstes Unternehmen der Branche für eine mobile Lösung entschieden, mit der digitales Signieren direkt bei der Abfallübernahme "kinderleicht" ist. Der größte Teil unserer Entsorgungsfahrzeuge wird bis Ende des Jahres auf dieses komfortable System umgestellt.
Das eANV bei Lobbe: einfach. Anders. Neu. Verblüffend. Mehr
Die behördliche Kommunikationsplattform
Das eANV gehört zu den technisch anspruchvollsten Projekten, die eine Bundesregierung in den letzten Jahren angestoßen hat. Die organisatorische Verantwortung liegt bei der „Zentralen Koordinierungsstelle“ (ZKS) der Bundesländer. Wir als Dienstleistungsunternehmen stellen uns den neuen Aufgaben offen und mit Engagement. Das geschieht selbstverständlich auch mit dem Ziel, Ihnen als Kunde und Partner einen qualitativ hochwertigen Service anbieten zu können. Voraussetzung für eine reibungslose eANV-Kommunikation ist die technische Infrastruktur der ZKS. Mehr
Das Ende des Papierkriegs naht
Das neue elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle verändert die Entsorgungswelt. Das Ende des Papierkriegs naht: Formulare mit vielfachen Durchschlägen werden durch elektronische Dokumente ersetzt. Dies betrifft Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörden und damit alle Abfallwirtschaftsbeteiligten in der Entsorgungskette.
Schon ab dem 01.04.2010 greifen die gesetzlichen Änderungen, mit einer Übergangsregelung bzgl. der qualifizierten elektronischen Signatur durch Erzeuger und Beförderer bis zum 01.02.2011. Gesetzliche Grundlage für die neue Form der Nachweisführung ist die Nachweisverordnung (NachwV) zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Auch der Datenaustausch wird auf elektronischem Weg abgewickelt. Der Einsatz speziell hierfür entwickelter Techniken und Übertragungsverfahren sorgt für die unbedingt erforderliche Sicherheit. Auf diese Art und Weise soll die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung gesteigert und der Austausch von Nachweisdaten zwischen allen Abfallwirtschaftsbeteiligten erleichtert werden.





