Lobbe - 04.02.2012

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DIE SIGNATUR

Die qualifizierte elektronische Signatur - kurz qeS

Qualifiziert elektronisch signieren

Qualifiziert elektronisch signieren: Was heißt das? Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden zukünftig elektronisch signiert. Hierfür erforderlich sind eine personengebundene Signaturkarte, die zugehörige PIN und ein Kartenlesegerät, das zum Beispiel an einen PC angeschlossen ist. Die Signaturkarten ermöglichen die rechtsverbindliche, qualifizierte elektronische Signatur durch Tätigung der PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Dies ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung und den Einsatz der Signaturkarten durch ein entsprechendes beim Kartenantrag vorzugebendes Attribut auf das eANV zu beschränken:

Lobbe empfiehlt, Signaturkarten mit einem Beschränkungsattribut zu versehen. Es lautet: „Beschränkt auf Signatur von Dokumenten im eANV“.

Weitere Informationen:
- Grundlagen der elektronischen Signatur
  www.bsi.bund.de/esig/esig.pdf
- das Signaturgesetz zum Nachlesen und Herunterladen
  www.bsi.de/esig/dokumente/sigg2001.pdf