DIE SIGNATUR

Die qualifizierte elektronische Signatur - kurz qeS

Qualifiziert elektronisch signieren

Qualifiziert elektronisch signieren: Was heißt das? Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden zukünftig elektronisch signiert. Hierfür erforderlich sind eine personengebundene Signaturkarte, die zugehörige PIN und ein Kartenlesegerät, das zum Beispiel an einen PC angeschlossen ist. Die Signaturkarten ermöglichen die rechtsverbindliche, qualifizierte elektronische Signatur durch Tätigung der PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Dies ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung und den Einsatz der Signaturkarten durch ein entsprechendes beim Kartenantrag vorzugebendes Attribut auf das eANV zu beschränken:

Lobbe empfiehlt, Signaturkarten mit einem Beschränkungsattribut zu versehen. Es lautet: „Beschränkt auf Signatur von Dokumenten im eANV“.

Weitere Informationen:
- Grundlagen der elektronischen Signatur
  www.bsi.bund.de/esig/esig.pdf
- das Signaturgesetz zum Nachlesen und Herunterladen
  www.bsi.de/esig/dokumente/sigg2001.pdf

 

Lobbe Signaturkarten- und Zubehörservice

Signaturkarten und Kartenleser bestellen? Kein Problem. Dabei zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was für Sie zu tun ist und im Rahmen des Bestellvorgangs gemacht werden muss. Die Bestellung kann dann schnell und kinderleicht über einen Besuch in einem Internet-Shop oder über ein Fax-Formular erfolgen. Dies gilt für alles, was Sie zur qeS benötigen: persönliche Signaturkarten und Kartenleser. Bei Problemen fragen Sie Ihren persönlichen Lobbe-Ansprechpartner.

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VERSCHLÜSSELTER FINGERABDRUCK

  • Die digitale Signatur einer Nachricht ist ein mit dem privaten Schlüssel des Senders verschlüsselter "Fingerabdruck" des Nachrichteninhalts.
  • Sie stellt die Integrität der Nachricht und die Identität ihres Senders sicher.
  • Eine Manipulation der Nachricht bei der Übermittlung wird zwar nicht verhindert, jedoch vom Empfänger zweifelsfrei erkannt.
  • Die Nachricht kann weder vom Sender noch vom Empfänger nachträglich unerkannt manipuliert werden.

SIGNATUR-ATTRIBUTE

  • Es ist möglich (je nach Anbieter), Attribute auf der Signaturkarte zu hinterlegen. Sie können beim Signaturvorgang angezeigt werden.
  • BDE-Empfehlung zur Einsatzbeschränkung per Attribut: „Beschränkt auf Signatur von Dokumenten im eANV“.
  • Dadurch gibt es auch keinen geldwerten Vorteil, wenn die Karte vom Arbeitgeber bezahlt wird.