DIE SIGNATUR
Die qualifizierte elektronische Signatur - kurz qeS

Qualifiziert elektronisch signieren
Qualifiziert elektronisch signieren: Was heißt das? Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden zukünftig elektronisch signiert. Hierfür erforderlich sind eine personengebundene Signaturkarte, die zugehörige PIN und ein Kartenlesegerät, das zum Beispiel an einen PC angeschlossen ist. Die Signaturkarten ermöglichen die rechtsverbindliche, qualifizierte elektronische Signatur durch Tätigung der PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Dies ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung und den Einsatz der Signaturkarten durch ein entsprechendes beim Kartenantrag vorzugebendes Attribut auf das eANV zu beschränken:
Lobbe empfiehlt, Signaturkarten mit einem Beschränkungsattribut zu versehen. Es lautet: „Beschränkt auf Signatur von Dokumenten im eANV“.
Weitere Informationen:
- Grundlagen der elektronischen Signatur
www.bsi.bund.de/esig/esig.pdf
- das Signaturgesetz zum Nachlesen und Herunterladen
www.bsi.de/esig/dokumente/sigg2001.pdf
Lobbe Signaturkarten- und Zubehörservice
Signaturkarten und Kartenleser bestellen? Kein Problem. Dabei zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was für Sie zu tun ist und im Rahmen des Bestellvorgangs gemacht werden muss. Die Bestellung kann dann schnell und kinderleicht über einen Besuch in einem Internet-Shop oder über ein Fax-Formular erfolgen. Dies gilt für alles, was Sie zur qeS benötigen: persönliche Signaturkarten und Kartenleser. Bei Problemen fragen Sie Ihren persönlichen Lobbe-Ansprechpartner.

