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Gesetzgeber macht kräftig Druck bei Dichtheitsprüfung
I s e r l o h n . Schmucke Häuser, energieeffiziente Heizungen oder Wärmedämmung – der Werterhalt einer Immobilie steht für den Eigentümer an erster Stelle. Es gibt jedoch einen Bereich, der ist unsichtbar und oft ist sogar Gras darüber gewachsen – im wahrsten Sinne des Wortes. Gemeint sind die Abwasserleitungen und Kanäle. Und wahrscheinlich die wenigsten kennen den tatsächlichen Zustand ihres Kanals unter dem gepflegten Vorgarten.
Frist bis Ende 2015
Das wird sich ändern. Nach § 61a des Landeswassergesetzes NRW sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasserkanäle bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen und dies auch durch einen Nachweis zu dokumentieren. In Wasserschutzzonen ist diese Frist sogar deutlich verkürzt. Je nach Vorgabe der Kommune kann hier der Stichtag bereits der 31.Dezember 2010 sein. Hier müssen Grundstückseigentümer die Dichtheit ihres Hausanschlusses bis zu diesem Termin nachweisen. Wenn am 1. März 2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz in Kraft tritt, gilt die Verpflichtung zur Schadensprüfung und -sanierung von Abwasseranlagen bis Ende 2015 übrigens bundesweit.
Lange Leitungen
Sowohl kommunale, private als auch gewerbliche Abwasseranlagen sind mit einer insgesamt kaum vorstellbaren Leitungslänge betroffen. Nach Informationen der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) ist das öffentliche Kanalnetz mehr als 500.000 km und die privaten Abwasserleitungen schätzungsweise 1,3 Millionen km lang. Fachleute gehen davon aus, dass davon circa 25 % im kommunalen und 50 – 90 % im privaten Bereich defekt sind. Hier kommen natürlich Kosten auf die Eigentümer zu und das trägt nicht zu einer guten Stimmung in der Öffentlichkeit bei. Da ist oft von „Staat greift Bürgern in die Tasche“ die Rede. Der Sinn und Zweck wird von vielen nicht erkannt, weil der Informationsbedarf zu diesem Thema noch immens hoch ist.
Warum Dichtheitsprüfung?
Vorrangiges Ziel der Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung ist der Umweltschutz. Sickert Abwasser aus defekten Kanälen, belastet es Boden und Grundwasser. Schäden führen jedoch auch dazu, dass sauberes Grundwasser in den Kanal eintritt, das mit dem normalen Abwasser im Klärwerk ankommt und dort gereinigt wird – selbstverständlich gegen Gebühr! Bei den angenommenen Defektraten kann man sich leicht vorstellen, dass eine Reduzierung der Fremdwassermengen ein enormes Kostenpotenzial darstellt, das im Sinne der Gebührenzahler unbedingt eingespart werden sollte.
Wie beim Zahnarzt
Ein Grundstückseigentümer hat jedoch auch ein ganz persönliches Interesse am Zustand seines Hausanschlusses. Wer seine Leitungen prüft, bleibt von Wasserschäden mit zum Teil hohen Folgekosten verschont. Es ist wie mit dem Zahnarztbesuch – regelmäßige Kontrolle verhindert Schlimmeres. Lobbe bietet unter dem Aspekt schon seit längerem eine präventive Dienstleistung an. Viele Kunden haben für ihre Betriebe schon die Risiko-Basierte-Inspektion, kurz RBI, in Anspruch genommen und sich insbesondere auch zu ihren Abwasserrisiken beraten lassen.
Wer informiert denn wen?
Die offizielle Informations- und Beratungspflicht zur Dichtheitsprüfung liegt per Gesetz bei der Kommune. Sie informiert über Fristen und festgelegte Standards. So dürfen beispielsweise ausschließlich zugelassene Sachkundige, die hohe fachliche und technische Anforderungen erfüllen müssen, eine Dichtheitsprüfung durchführen. Die Beratungspflicht der Kommune beinhaltet allerdings keine Konzepte zur Sanierung von schadhaften Hausanschlüssen. Was die fachliche Beratung angeht, leistet Lobbe hier gerne Unterstützung. Mittlerweile sind die Mitarbeiter des Bereiches Kanaldienstleistungen mit Informationsständen, Kanal-Schaustrecken, Technik und Ausrüstung auf Veranstaltungen von Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften oder Siedlungsgemeinschaften fast allgegenwärtig.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht mit einer Summe x beantworten. Viele Faktoren, wie beispielsweise die Länge der zu prüfenden Leitungen oder bauliche Gegebenheiten, sind bei einer Dichtheitsprüfung zu berücksichtigen. Lobbe legt deshalb großen Wert auf eine individuelle und kompetente Beratung und größtmögliche Kostentransparenz. Sollte eine Sanierung nötig werden, erstellt Lobbe ein individuell zugeschnittenes Sanierungskonzept, das alle in Frage kommenden Sanierungsverfahren einschließt. Somit ist eine wirtschaftliche und technisch sinnvolle Ausführung gewährleistet. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtpaketes durch sachkundige Fachleute von der Beratung bis zum endgültigen Dichtheitsnachweis begleitet.
Qualität spricht sich herum
Gut informiert und beraten kommt man schnell zu einer positiveren Einschätzung der Thematik. Das ist auch die Erfahrung, die man aus den zahlreichen Informationsveranstaltungen der letzten Monate ziehen kann. „Es hat sich herumgesprochen, dass wir seriös arbeiten und unsere qualitativ hochwertigen Leistungen zu fairen Preisen anbieten“, kommentiert Abteilungsleiter Björn Heyerhoff zwei Gründe für die große Nachfrage.
Einer für alles und alle
Auf die hat man bei Lobbe schon vor einiger Zeit reagiert, indem erfahrene Mitarbeiter für die erforderliche Sachkunde qualifiziert und eine Dezentralisierung der Struktur des Geschäftsbereichs Kanaldienstleistungen vorgenommen wurde. Während Vertrieb und Disposition zentral in Iserlohn verbleiben, wird künftig das komplette Lobbe-Standortnetz in NRW als Stützpunkt für Personal und Technik genutzt. Der Vorteil für einen Lobbe-Kunden: Direkt in seiner Nähe erhält er alle Dienstleistungen zur Prüfung und Sanierung seines Hausanschlusses aus einer Hand. Informationen unter der gebührenfreien Service-Hotline 0 800 - 00 56 223 oder auch ganz einfach hier klicken.

